Verantwortung

Verantwortung
I. Organisation:1. Begriff: Verpflichtung und Berechtigung, zum Zwecke der Erfüllung einer Aufgabe oder in einem eingegrenzten Funktionsbereich selbstständig zu handeln. Mit der Chance zum selbstständigen Handeln verknüpft sich das Einstehenmüssen für Erfolg und Misserfolg gegenüber derjenigen  Instanz, von der die  Kompetenz für Aufgabe oder Funktionsbereich erteilt wurde.
- Häufig Synonym für Verantwortlichkeit, dem Einstehen für ein Tun und Lassen.
- Vgl. auch  Eigenverantwortlichkeit.
- 2. Arten: a) Eigen-V.: Einstehenmüssen für eigenes Handeln.
- b) Fremd-V.: Einstehenmüssen für das Handeln hierarchisch nachgeordneter Handlungsträger.
II. Arbeitsbewertung:Häufig verwendete  Anforderungsart, meist untergliedert nach V. für Betriebsmittel und Erzeugnisse, V. für die Arbeit anderer und V. für die Gesundheit anderer. Die Komplexität des betrieblichen Leistungsprozesses, die hohe Anlagenintensität und die Abhängigkeit des Betriebserfolges von einer friktionsfreien Kooperation verlangen sowohl von Führungskräften als auch von nachgeordneten Mitarbeitern die Bereitschaft zur V. Notwendig sind eindeutige Aufgabenzuordnungen und entsprechende Zuweisung von Kompetenzen, auf die sich die V. bezieht.
III. Wirtschaftsethik:Mit V. wird der Umstand bezeichnet, dass jemand gegenüber einer  Instanz für sein Handeln Rechenschaft abzulegen hat. Der Begriff V. entstammt ursprünglich dem Rechtsbereich und wurde dann im christlichen Sprachgebrauch auch als Rechenschaftspflicht des Menschen gegenüber Gott oder dem eigenen Gewissen ausgelegt. Heute wird V. i.d.R. entweder i.e.S. als pflichtgemäße Erfüllung übertragener Aufgaben verstanden oder im weiteren (ethischen) Sinn als Berücksichtigung der von der eigenen Handlung Betroffenen, was u.U. auch eine Abweichung von den vorgeschriebenen Tätigkeiten bedeuten kann. V. setzt Handlungsfreiheit und die Fähigkeit, die Folgen des eigenen Tuns vorherzusehen voraus; der ethische Begriff von V. beinhaltet auch die Absichtlichkeit bzw. Willensfreiheit in Bezug auf die eigenen Handlungsziele unter Berücksichtigung der Interessen anderer ( Ethik,  Freiheit).
- V. ist stets auch eine Frage der sozialen Zurechnung. Jedes Ereignis geht auf eine große Menge unterschiedlicher Bedingungsfaktoren zurück, von denen das Handeln eines einzelnen immer nur eine Teilmenge sein kann. Damit erfordert ein sinnvoller Gebrauch des Konzepts der V. die Bestimmung der Kompetenzen des Handelnden und der Grenzen seiner V. Diese ergeben sich aus der Möglichkeit bzw. der Zumutbarkeit, bestimmte Handlungen auszuführen bzw. ausführen zu können. Hier zeigen sich die Schwierigkeiten der V. Die heutige Zeit ist gegenüber früher einerseits durch ein größeres Maß an Berechenbarkeit (Weber) und Gestaltbarkeit – und damit langfristigerer Folgenkalkulationen – gekennzeichnet, was die Forderungen nach V., bis hin zur V. für künftige Generationen, laut werden lässt. Andererseits führt die im Zuge der Arbeitsteilung und Spezialisierung und der damit wachsenden Handlungsinterdependenzen gestiegene Komplexität sozialer und ökologischer Zusammenhänge zu einer Diffusion von V. Der Einzelne kann (1) die relevanten Handlungsfolgen schlechter abschätzen und ist verstärkt auf die Informationen bzw. Einschätzungen Dritter angewiesen; (2) die Kontrolle der relevanten Einflussfaktoren für die zu verantwortenden Gegenstände oder Ereignisse wird schwieriger, v.a. durch die Handlungsinterdependenzen, wie sie sich im  Wettbewerb oder bei  öffentlichen Gütern zeigen; (3) zudem ergeben sich für den Einzelnen (Rollen-)Konflikte und Probleme der Abwägung oder auch nur des Erkennens möglicher verantwortlicher Handlungsweisen, so dass ein Rückzug aus der V. stattfinden kann. Als Folge ergibt sich die Notwendigkeit der institutionellen Zuschreibung von V. durch gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen, z.B. im Haftungsrecht, und/oder die Zuschreibung der V. auf kollektive Akteure, z.B. Unternehmen, Verbände etc.; insofern hat V. konstitutionelle Voraussetzungen. Die kollektiven Akteure sind dann gehalten, ihrerseits intern für eine klare Kompetenzzuweisung an einzelne Personen zu sorgen, da V. letztlich immer an Individuen als moralische Subjekte gebunden bleibt. Literatursuche zu "Verantwortung" auf www.gabler.de

Lexikon der Economics. 2013.

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